Ob für den Großwohnungsbau & Immobilien, Hotels, Schwimmbäder oder für landwirtschaftliche Großprojekte: Der Biolight Photonen-transmitter schafft sauberes, gesundes und regeneriertes Wasser für bis zu 150 Wohneinheiten bzw. 1500 cbm Volumen. Er ist der ‹Full-Scale› der Biolight Aqua und für größere Dimensionen ausgelegt. Insbesondere in der Legionellen- und Trinkwasser-Keimbekämpfung kommt er erfolgreich zum Einsatz.
Trinkwasser zählt zu den wichtigsten und am stärksten kontrollierten Lebensmitteln in Deutschland. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Beschaffenheit des Trinkwassers. Eigentümer einer vermieteten Wohnung haben demnach sicherzustellen, dass das Trinkwasser keine mikrobiologischen oder chemischen Stoffe enthält, die für Mieter gesundheitsschädlich sein können.
Die Verletzung einzelner Prüfpflichten wird meist als Ordnungswidrigkeit nach §25 TrinkwV eingestuft. Wenn der Vermieter aber vorsätzlich den Mietern Wasser als Trinkwasser zur Verfügung stellt, das nicht den chemischen oder mikrobiologischen Anforderungen entspricht, liegt eine Straftat nach §24 Abs. 1 TrinkwV vor. Bei vorsätzlichem Handeln kann nach §75 Abs, 1 und 2 Infektionsschutzgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Als Grenzwert für einen Legionellenbefall gilt der technische Maßnahmenwert nach §3 Nr. 9 TrinkwV. Wird dieser überschritten, ist von einer vermeidbaren Gesundheitsgefährdung durch die Trinkwasserinstallation auszugehen. Gemäß Anlage 3, Teil II liegt dieser für Legionellen bei 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100ml Wasser für private Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser. Wird der technisch festgelegte Wert überschritten, sind Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Nach der aktuellen Trinkwasservoerordnung vom 19.06.2020 sind nach §9 in Wohngebäuden die gesundheitlichen Gefährdungen, die aus Trinkwasserleitungen resultieren – hinsichtlich Legionellen und anderer Keime – jährlich zu beproben. Die Grenzwerte liegen nach DVGW Arbeitsblatt 551 bei >100 KBE Legionellen je 100ml Wasser.
In vielen Ein-und Zweifamilienhäusern und Schwimmbädern wurden
Biolight-Anlagen erfolgreich gegen alle möglichen Keim- und Pilzbelastungen eingesetzt. Insbesondere die Ursachen dieser Keimbelastungen, die Inkrustierung der Wasserleitungen durch Kalk und Mineralien und die Temperaturen von über 15°C-60°C begünstigen das mikrobiologische Wachstum sichtbar durch Verschleimung der Rohrinnenwände. Dagegen schafft das Lichverfahren der Biolight auf natürliche, biophysiologische Art (Bionik) und ohne chemische Hilfsstoffe volle Abhilfe.
Die Basis unserer Entwicklungen fußt auf den Elementen der Natur, bzw. informeller E-Speicherung biologischer Mechanismen sowie der Quantenphysik. Wasser, das mit gespeicherten Informationen per Licht von schädlichen Mikroorganismen reinigt und zugleich in einen energetisierten Zustand versetzt, welcher die körpereigenen Kräfte und das Immunsystem positiv beeinflusst – möglich wurde das mit der Entwicklung der Aqua Biolight bzw. ihrer größeren Ausführung, dem Biolight Photonen-transmitter.
Für den Einbau der Anlage gibt es keine DVGW-genehmigungsnotwendige Vorschrift.
Die Doppelhelix-Lampe ist mit Frequenzen aus der Bioresonanz informiert und programmiert Neutrinos aufzunehmen und als Transmitter an das zirkulierende Wasser weiterzugeben. Gleichzeitig fungiert die Form der Doppelhelix als Antenne für Neutrinos – analog unserer DNA.
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